Kontakt

Ruf uns gerne an:
Telefon: 0171 538 49 95

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Widerrufsbelehrung

  • 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter (im folgenden EventService-Nord) und dem Mieter. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

  • 2 Mietgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox/Fotospiegel oder Videobox und Zubehör gegen Entgelt.

  • 3 Vertragsabschluss

Nach Angebotsanfrage des Mieters erhält dieser ein schriftliches Angebot von EventService-Nord per E-Mail. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung (z.B. per E-Mail) durch den Mieter und entsprechende Buchungsbestätigung durch EventService-Nord zustande. Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

  • 4 Zahlung des Mietbetrages

Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise je nach gebuchtem Paket oder Dienstleistung. Die Bezahlung erfolgt bei Privatpersonen per Vorkasse. Geht die Vorauszahlung nicht rechtzeitig vor Veranstaltungstag ein, hält EventService-Nord sich die Option offen, den Auftrag zu storniert.

Bei Geschäftskunden erfolgt die Bezahlung nach Leistungserbringung per Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

Gelangt die Fotobox aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

  • 5 Mietbedingungen

Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte und Zubehörteile. EventService-Nord behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.

Die Mietzeit beginnt mit dem abgeschlossenen Aufbau der Fotobox beim Mieter. Erfolgt der Aufbau vor Beginn der Mietzeit, so bleibt Mietzeitbeginn der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt. Die Mietzeit endet spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit. Der Abbau sowie die Abholung sind nicht Bestandteil der Mietzeit.

Eine Abholung der Fotobox beim Vermieter ist nicht möglich. Die Anlieferung, Aufbau und Abholung erfolgt ausschließlich durch den Vermieter und seinem Personal.

Die Abholung der Fotobox erfolgt am folge Tag. Sollte eine Abholung nachts notwendig sein da die Location das vorschreibt oder später ist als am Folgetag, berechnen wir 50€ extra bzw. pro Tag 80€.

Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabelverlegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.

Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, die Mietsache zu öffnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software/Verstellung der Kamera oder sonstigen Gerätschaften.

Der Mieter ist verpflichtet, bei der Buchung der Fotobox eine korrekte Lieferadresse anzugeben.
Teilt der Mieter keine gültige Lieferadresse mit, so gilt die Leistung von EventService-Nord trotzdem als vollständig erbracht und der Mieter bleibt gleichwohl zur Entrichtung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet.

Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet. Ein Verbringen der Mietsache an einen anderen als den Ort der durch den Vermieter vorgenommenen Inbetriebnahme ist nicht gestattet. Außerordentliche Absprachen sind nach Absprache mit dem Vermieter möglich.

  • 6 Widerrufsrecht und Stornierung

Der Mieter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss EventService-Nord mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage nach dem Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Der Widerrufrist zu richten an:

EventService-Nord

Dockenhudener Chaussee 130

25469 Halstenbek

E-Mail: info@eventservice-nord.de

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) geschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________

Bestellt am (*)___________\ erhalten am (*)________________

______________________________________
Name des/der Kunden

______________________________________
Anschrift des/der Kunden

______________________________________
Unterschrift des/der Kunden (nur bei Mitteilung in Papierform)

___________________________
Datum
(*) nicht zutreffendes streichen

Widerruft der Mieter den Vertrag, hat EventService-Nord alle Zahlungen, die vom Mieter entrichtet wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags EventService-Nord eingegangen ist.

Dem Mieter wird über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches Rücktrittsrecht nachfolgender Maßgabe eingeräumt: Kündigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall fällig.

Stornogebühren werden wie folgt fällig:

  • Über 14 Tage vor Mietbeginn: kostenlos
  • Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 20% des vereinbarten Mietpreises
  • Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises
  • Rücktritt bis 4 Tage vor Mietbeginn: 60% des vereinbarten Mietpreises
  • Rücktritt < 4 Tage vor Mietbeginn 90% des vereinbarten Mietpreises.

EventService-Nord kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens EventService-Nord ist der entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.

Terminverschiebungen sind kostenlos möglich. Bei einer Terminverschiebung kann nicht garantiert werden das die gewünschte Fotobox auch am Ausweichtermin verfügbar ist. Der Mieter hat daher kein Anspruch auf ein Fotobox Modell.

  • 7 Verbotene Nutzungen

Dem Mieter ist untersagt:

  • Die Fotoeventsysteme oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen,
    sofern nicht vorher schriftlich vereinbart.
  • Die Systeme oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern,
    umzuprogrammieren oder auseinanderzubauen.
  • Die Fotoeventsysteme aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm,
    Computer, Kamera etc. offenzulegen.
  • Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf den vermieteten Geräten
    abzustellen oder sie in die Fotoeventsysteme einzuführen.
  • Ebenfalls ist eine Lagerung und der Betrieb der Fotoeventsysteme und des Druckers
    unter 10 Grad Celsius und bei sehr hoher Luftfeuchtigkeit bzw. Regen untersagt.
  • Das Anbringen von Fremdmaterialien am Eigentum von EventService-Nord (insbesondere durch Bekleben) ist nicht gestattet.

Pflichten des Kunden und Anforderung an den Veranstaltungsort

  • Der Mieter ist dazu verpflichtet die Mietware pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und nicht zu beschädigen.
  • Der Mieter trägt die Verantwortung für die nachfolgend aufgestellten Anforderungen an den Veranstaltungsort, die dazu dienen, die ordnungsgemäße Installation der
    Fotoeventsysteme und einen fehlerfreien Gebrauch zu gewährleisten.
  • Am Veranstaltungsort wird für das entsprechende System ein vordefiniertes Areal für die Aufstellung freigehalten (ca. 2×2 Meter). Dieses Areal hat nachfolgende Kriterien zu erfüllen: Es steht ein separater Stromanschluss mit eigener Steckdose in unmittelbarer Nähe (< 5-10m) zur Verfügung, der von keinem anderen Teilnehmer der Veranstaltung (Künstler, Musiker, DJ, Catering etc.) genutzt wird.
  • Für bestmögliche Bildergebnisse herrschen durchgehend konstante Lichtbedingungen,
    welche die Erstellung von digitalen Fotografien begünstigen. Bei wechselnden
    Lichtbedingungen während der Veranstaltung wird vom Vermieter keine Gewähr für eine konstante Bildqualität gegeben. Typische Störfaktoren sind:
    – Lichttechnik des Dj`s oder Fenster mit direkter Sonneneinstrahlung sowie direkte
    Sonneneinstrahlung, Sonnenschirme, Markisen und so weiter.
  • Der Boden ist eben, fest und ermöglicht das sichere Aufstellen der Fotoeventsysteme.
  • Das Areal ist vom Witterungseinflüssen, welche die Technik schädigen könnten (Wind, Regen, Staub, Pollen, starke Hitze etc.) geschützt.
  • Sofern der Mieter die Veranstaltung in Räumen Dritter abhält, ist er dafür verantwortlich, dass diese im Vorfeld dem Aufstellen zustimmen.
  • Logos, Fotos und Videos vom Aufbau, der Umgebung, dem Betrieb – nicht aber durch das Gerät selbst erzeugtes Bildmaterial – dürfen grundsätzlich ohne weitere Zustimmung des Kunden für eigene Werbezwecke verwendet werden.
  • 8 Haftung

Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei sonstigen Schäden. Die Haftung ist beschränkt auf dasjenige, was der Vermieter als Schaden erwarten konnte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotos, wird nicht übernommen. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox /Fotospiegel/ Videobox und dem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Wird die Fotobox /Fotospiegel/ Videobox, deren Bestandteile oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind. Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich nur vom Vermieter durchgeführt werden.
Bei Beschädigungen, welche während der Mietzeit auftreten, haftet der Kunde mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 1500 €. Ausgenommen hiervon sind die im folgenden aufgelisteten Beschädigungen:

– Beschädigungen, welche durch nicht befugtes Eröffnen der Fotobox entstehen
– Beschädigungen, welche durch unsachgemäße Verwendung entstehen

Bei Beschädigungen, die den Gebrauch der Mietgegenstände für eine gewisse Zeit unmöglich machen, wird eine Entschädigung für eventuelle Mieteinnahmen fällig. Diese richtet sich nach der Höhe des Ausfalles die durch die entgangene Miete anfällt.

  • 9 Höhere Gewalt

Wenn es in Folge höherer Gewalt zu Lieferausfällen kommt, steht dem Mieter die Rückzahlung des Mietpreises zu.

Darüber hinaus stehen ihm keine Schadensersatzleistungen zu.

  • 10 Fehlende oder unvollständige Leistungserbringung

Im Falle einer fehlenden oder unvollständigen Leistungserbringung durch EventService-Nord (technische Fehlfunktion, oder ähnliches) ist die Haftungsverpflichtung maximal auf den gezahlten Mietpreis beschränkt. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden gegenüber EventService-Nord sind ausgeschlossen.
Im Falle von Fehlfunktionen sind diese sofort per Telefon an den Support unter 0171-5384995 mitzuteilen. EventService-Nord erhält die Möglichkeit, durch technischen Support gegebenenfalls nachzubessern. Werden Fehlfunktionen erst nach dem Leistungsdatum mitgeteilt, so besteht kein Anspruch auf Mietpreisminderung seitens des Kunden.

  • 11 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Mietgegenstände bleiben Eigentum von EventService-Nord. Insbesondere gilt dies für nicht benutzte Farbbänder und Fotopapier, welche nach Ablauf der Mietdauer zusammen mit den anderen Dingen zurückgegeben werden müssen. Das Druckmaterial geht erst durch den vorgesehenen Ausdruck über die Fotobox in das Eigentum des Kunden über.
Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos verbleiben beim Kunden. Es bestehen keine Haftungsansprüche des Kunden gegenüber EventService-Nord für nicht abgespeicherte Fotos auf der Festplatte oder in der Online-Galerie.
Zur Erbringung der Leistung ist es nötig, dass die gemachten Fotos im internen Speicher der Fotobox gespeichert werden. Ein reguläres Auslesen des internen Speichers erfolgt nicht, die Fotos werden nach Rückkehr der Fotobox aus dem internen Speicher gelöscht, nachdem sie in die Online-Galerie geladen wurden. Der Kunde erklärt sich bei der Buchung mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.

  • 12 Fotobox-Requisiten und Zubehör

Werden die Fotobox-Requisiten durch Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust beschädigt, werden von EventService-Nord pauschal 80 Euro in Rechnung gestellt. Hiervon ausgenommen sind die Requisiten die für die einmalige Verwendung gedacht sind. Stark verschmutzte oder beschädigte Hintergründe werden mit 120 Euro in Rechnung gestellt. Sollte das Hintergrundsystem / X-Frame beschädigt werden, wird dies mit bis zu 250 Euro in Rechnung gestellt.

  • 13 Urheber- und Nutzungsrechte, Onlinegalerie der erstellten Bilder, Datenschutz

Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht.

Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.

Dem Mieter wird für alle erstellten Bilder über die Dauer von mindestens 3 Monaten eine Online-Galerie zur Verfügung gestellt.

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, von EventService-Nord gespeichert werden.